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Konsultationsverfahren zur Doppelbesteuerung bei der Mehrwertsteuer eröffnet

Die Europäische Kommission hat ein online-Konsultationsverfahren eingeleitet, um zu erfahren, ob Öffentlichkeit und Unternehmen sich für die Schaffung eines Mechanismus zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in Einzelfällen aussprechen.

 

So kann eine Doppelbesteueuerung unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die Steuerverwaltungen der betreffenden Mitgliedstaaten eine

bestimmte Sachlage unterschiedlich auslegen: Bei der innergemeinschaftlichen Lieferung/dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen ergibt sich die Doppelbesteuerung aus der Tatsache, dass die Steuerverwaltung des Ausgangsmitgliedstaats die Befreiung der Lieferung von der Steuer verweigert, weil ihrer Ansicht nach der Nachweis für die Beförderung des Gegenstands vom Ausgangsmitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat nicht erbracht wurde, wogegen die Verwaltung im Bestimmungsmitgliedstaat den Nachweis als erbracht ansieht und daher den innergemeinschaftlichen Erwerb des Käufers besteuert.

 

Das Konsultationsverfahren geht von dem im Link zu diesen News befindlichen Dokument aus, das die von der Kommission festgestellten Probleme beschreiben und Lösungsvorschläge anbieten soll.

 

Zur Verbesserung der bestehenden Situation untersucht das Dokument zwei mögliche Wege:

 

Aufhebung der Pflicht, den geforderten MwSt.-Betrag ein zweites Mal zu entrichten, solange die der Doppelbesteuerung zugrunde liegende Meinungsverschiedenheit nicht geklärt ist.

 

Beseitigung der eigentlichen Doppelbesteuerung durch ein Verständigungsverfahren zwischen den Steuerverwaltungen der betreffenden Mitgliedstaaten und beim Scheitern eines solchen Verfahrens ggf. durch ein Schlichtungsverfahren.

 

Die Kommission hofft, zahlreiche Reaktionen und Beiträgen zu erhalten, die Aufschluss über die Probleme der Steuerzahler, den vorgeschlagenen Rahmen und die damit zusammenhängenden Fragen geben. Ausgehend von den Beiträgen aller betroffenen Parteien kann die Kommission entscheiden, ob es zweckdienlich ist, einen Legislativvorschlag zu diesem Thema auszuarbeiten.

 

Das vorgelegte Dokument wendet sich insbesondere an die Steuerzahler, die bereits Probleme mit der MwSt.-Doppelbelastung hatten, an Unternehmen, deren Kunden doppelt besteuert wurden, und an die Verbraucher selbst, die zweimal zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den gleichen Gegenstand oder die gleiche Dienstleistung aufgefordert wurden.

 

Das Konsultationsdokument kann nicht als Verpflichtung der Kommission zugunsten einer der offiziellen Initiativen in diesem Bereich angesehen werden.

 

Die betroffenen Parteien werden gebeten, ihre Kommentare bis spätestens 31. Mai 2007 vorzulegen.

 

Diese Kommentare können schriftlich, per Fax oder per E-Mail an Frau Maryse Volvert oder Herrn Jean-Claude Pilat gerichtet werden.

 

 

Postanschrift:

 

Europäische Kommission

Generaldirektion Steuern und Zollunion

Referat MwSt. und andere Steuern auf den Umsatz

Büro MO 59 5/77

B-1049 Brüssel

Belgien

 

Fax: + 32-2-299-36-48

E-Mail: taxud-vat-double-tax@ec.europa.eu

 

Bitte geben Sie an, ob Sie wünschen, dass Ihre Bemerkungen vertraulich behandelt werden. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie mit der nachfolgenden Veröffentlichung auf unserer Website einverstanden sind.

 

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