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Iran Embargo: EU Kommission veröffentlicht Korrelationsliste für Anhang II zur EG-VO 423/2007 (Iran-Sanktionen)

 

das BAFA hat auf seiner Website einen Hinweis auf eine Korrelationsliste in Bezug auf das aktuelle Iran Embargo bekannt gegeben.

 

Korrelationsliste für Anhang II zur EG-VO 423/2007 (Iran-Sanktionen)

Die EU-Kommission hat auf ihrer Internetseite eine Korrelationsliste zu Anhang II der Verordnung 423/2007 veröffentlicht. Diese Korrelationsliste ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, möglicherweise von den Iran-Sanktionen betroffen sein könnten. Bitte beachten Sie, daß eine eindeutige Zuordnung der Warenverzeichnisnummern nicht möglich ist. Es handelt sich lediglich um ein erstes Hilfsmittel für die Feststellung, ob Güter möglicherweise von Anhang II der Verordnung erfasst sind. Rechtsverbindlich ist aber allein der Text der Verordnung 423/2007 beziehungsweise ihre Anhänge.

 

Annex II to Council Regulation 423/2007 with the corresponding CN codes

 

Telefonauskunft im Zusammenhang mit Iran-Sanktionen

Für unverbindliche telefonische Ausküfte zu allgemeinen Fragestellungen technischer Art, die sich auf die gegenüber dem Iran verhängten Sanktionsmaßnahmen beziehen, können Sie sich vormittags (09:00 bis 13:00 Uhr) unter der folgenden Nummer auch telefonisch an das BAFA wenden:

 

06196 908 870 .

 

Sie können für Ihre Fragen auch die entsprechenden Kontaktformulare nutzen, die unter der Rubrik "Kontakt" zur Verfügung gestellt werden.

 

Allgemeine Auskünfte

Für technische Anfragen allgemeiner Art können Sie die entsprechenenden Kontaktformulare nutzen, die unter der Rubrik "Kontakt" zur Verfügung gestellt werden.

 

(c) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle