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Informationen zur Fahrzeugeinfuhr aktualisiert

Die Generalzolldirektion hat das Informationsschreiben zu Fahrzeugen, die für Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten in die EU eingeführt werden, überarbeitet.

Das Schreiben informiert über die Abgrenzung der Zollverfahren aktive Veredelung und vorübergehende Verwendung und über das Erteilen einer Bewilligung der aktiven Veredelung. Am Ende des Informationsschreibens werden in einer Tabelle einzelne Tätigkeiten an Fahrzeugen den jeweils erforderlichen Zollverfahren zugeordnet.

Das überarbeitete Informationsschreiben finden Sie unter folgendem Link.

Quellenangaben

Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen, die bestimmten Tätigkeiten in der EU unterzogen werden

Generalzolldirektion

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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