In einem Urteil vom 20. Februar 2026 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass das Gesetz über internationale Notstandsbefugnisse (IEEPA) dem Präsidenten keine Befugnis zur Erhebung von Zöllen einräumt.
Urteil des Internationalen Handelsgerichts
Am 4. März 2026 entschied das Internationale Handelsgericht der Vereinigten Staaten, dass auf Grundlage des IEEPA erhobene Zölle rechtswidrig sind und zurückerstattet werden müssen. Zudem ordnete das Gericht an, dass noch nicht abgeschlossene Einfuhren ohne IEEPA-Zölle abzurechnen sind und bereits abgewickelte, aber noch nicht bestandskräftige Fälle entsprechend neu berechnet werden müssen.
Geltungsbereich der Rückerstattung
Das Gericht stellte klar, dass die Rückerstattungsregelung für alle Importeure gilt und nicht nur für diejenigen, die Klage erhoben haben.
Aktueller Stand der Umsetzung
Die Umsetzung dieser Anordnung ist derzeit ausgesetzt, da das bestehende US-Zollsystem technisch nicht in der Lage ist, die Vielzahl der Fälle zu bearbeiten. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde entwickelt daher neue Funktionen im digitalen System ACE, um den Rückerstattungsprozess zentral und automatisiert abzuwickeln.
Bedeutung für Importeure
Das bedeutet für Importeure, dass keine automatische Rückzahlung erfolgt. Erstattungen müssen aktiv über das neue Zollsystem beantragt werden. Zudem kommen Rückerstattungen nur dann in Betracht, wenn die Zölle auf dem IEEPA basieren und nicht auf anderen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise Section 301.
Über die neue Funktion im Zollsystem sollen Importeure ihre Anträge gebündelt online einreichen können. Das System prüft die Daten automatisch, entfernt die entsprechenden IEEPA-Zölle aus den Anmeldungen, berechnet Abgaben und Zinsen neu und veranlasst anschließend die elektronische Auszahlung. Die Einführung soll schrittweise erfolgen.
Quellenangaben
Declaration of Brandon Lord responding to March 6, 2026 Court Order
United States Court of International Trade
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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