Nachdem die Durchführungsverordnung (EU) 2011/111 am 14. März 2021 ausgelaufen ist, hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Davon inbegriffen sind Master- und Arbeitszellbanken. Die Verlängerung gilt mit der „Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren."
Eine Atlas-Meldung informiert über die Codierungen in Atlas-Ausfuhr im Kontext der genannten Durchführungsverordnung:
für Einzelgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
für Ausfuhrgenehmigungen von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten
für die Erklärung, dass die Ausfuhrwaren nicht unter die Beschränkungen nach der DVO (EU) 2021/442 fallen
Quellenangaben
Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff – neue EU-Verordnung
Atlas-Info 0157/21
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
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