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Fortsetzung der Anwendung des TIR-Verfahrens in Russland

die Europäische Kommission informiert in ihrer Meldung vom 03.12.2013 darüber, dass das TIR-Verfahren in Russland weiter Anwendung findet. Dies wurde durch den russischen föderalen Zolldienst (FCS) am 02.12.2013 bekannt gegeben.

Durch diese Ankündigung wird eine frühere Mitteilung des FCS revidiert, nach der TIR-Verfahren in der russischen Föderation aufgrund der Beendigung der Vereinbarung zwischen dem FCS und dem nationalen Garantiegeber ASMAP ab dem 01.12.2013 nicht mehr akzeptiert werden. Die Beendigung der Vereinbarung ist laut der Mitteilung des FCS vom 02.12.2013 auf den 01.07.2014 verschoben worden.

Nach wie vor ist in bestimmten Zollbezirken Russlands eine zusätzliche Garantie für die Anwendung des TIR-Verfahrens notwendig, die im TIR-Übereinkommen in dieser Form nicht vorgesehen ist.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 03.12.2013 "Informationen für Unternehmen zu den russischen Maßnahmen, die TIR-Warenbewegungen ab dem 1. Dezember 2013 betreffen".

Quelle: Europäische Kommission

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