Gegen Gesetze und insbesondere gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zu verstoßen, ist generell eine sehr schlechte Idee. Besonders wenn dies wissentlich geschieht. Das Beispiel eines in Süddeutschland ansässigen Unternehmers verdeutlicht die Konsequenzen:
Der Manager des Unternehmens wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, rüstungsrelevante Werkzeugmaschinen an „militärische Endempfänger” in Russland geliefert zu haben. Dem Beschuldigten wird außerdem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die wesentlichen Inhalte des Geschäftes, wie zum Beispiel die wahren Empfänger in Russland, zu verschleiern. Ein Haftbefehl folgte.
Beispiele wie diese verdeutlichen, dass man die Folgen von Verstößen gegen das AWG nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Ein Webinar der AWA widmet sich explizit den strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und damit der persönlichen Verantwortung des Einzelnen. Dabei geht es nicht (nur) um vorsätzliche Verstöße wie diese, sondern auch um fahrlässig begangene Verstöße.
// Export und Strafrecht
22.09.2020 von 16:00 bis 17:45 Uhr
Stephan Morweiser, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, stellt kompakt anhand von verschiedenen Fällen die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken im Exportkontrollrecht dar.
Quellenangaben
GBA: korrigierte Meldung: Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Export und Strafrecht
Strafrechtliche Risiken für das Unternehmen und persönliche Verantwortung des Einzelnen
Nächster Termin:
- 22.09.2020 von 16:00 bis 17:45 Uhr