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Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung aktualisiert

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlassene Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung wurde aktualisiert.

Die Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 4. März 2020 wurde aufgehoben und durch die Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 12. März 2020 ersetzt. Die Anordnung vom 12. März 2020 gilt mit sofortiger Wirkung und sieht neue Ausnahme- sowie Genehmigungstatbestände vor.

Sie können die Anordnung auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einsehen.

Quellenangaben

Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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