Die Europäische Kommission hat den Vereinfachungs-Bericht zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, „EU Deforestation Regulation”) veröffentlicht. Neben dem Bericht hat die Kommission auch ein umfassendes Paket neuer Dokumente und geplanter Maßnahmen bereitgestellt. Eine erneute Anpassung des Haupttextes der EUDR ist nicht vorgesehen.
Es ist davon auszugehen, dass die EUDR in ihrer derzeitigen Fassung ab dem 30. Dezember 2026 in Kraft treten wird.
Jährliche Compliance-Kosten sollen sinken
Laut dem Bericht sollen die Maßnahmen die jährlichen Compliance-Kosten im Vergleich zur ursprünglichen Verordnung um rund 75 Prozent senken. Gleichzeitig sollen neue Instrumente wie z. B. Verzeichnisse der Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe im Rahmen der EUDR eingeführt werden. Diese sollen die Risikobewertung und die Sorgfaltspflichten erleichtern. Die Kommission verweist zudem auf positive Auswirkungen der EUDR auf globale Lieferketten, etwa durch mehr Transparenz, bessere Rückverfolgbarkeit und nachhaltigere Produktionspraktiken.
Anpassungen des Geltungsbereichs
Ein neuer delegierter Rechtsakt sieht Anpassungen des Geltungsbereichs der EUDR-Produktrichtlinie vor. Geplant sind unter anderem Ergänzungen für bestimmte nachgelagerte Produkte, wie löslichen Kaffee und Palmölderivate, sowie Ausnahmen für Leder, runderneuerte Reifen, Verpackungsmaterialien, gebrauchte Produkte und Abfälle.
Modernisiertes EUDR-Informationssystem
Parallel dazu modernisiert die EU-Kommission das EUDR-Informationssystem, um die neuen Regelungen technisch umzusetzen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Anmeldeformulare für kleine Unternehmen, aktualisierte Schnittstellen, ein Notfallplan bei Systemausfällen und eine freiwillige Gruppierungsfunktion für Unternehmen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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