Die EU hat für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei- und Industrieerzeugnisse sowie landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse Zollkontingentebeschlossen, die nach dem Brexit angewendet werden.
Nach der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat wird die Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die neuen Zollkontingente gelten ab dem Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU.
Quellenangaben
EU-Zollkontingente nach dem Brexit: Rat billigt Einigung mit dem Europäischen Parlament
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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