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EU: neues Sanktionsregime gegen Menschenrechtsverletzungen

Die EU will in Zukunft gezielter gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen.

Eine neue globale Sanktionsregelung ermöglicht es der EU, Sanktionen gegen Einzelpersonen zu erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit verantwortlich, an ihnen beteiligt oder mit ihnen in Verbindung gebracht werden, unabhängig davon, wo sie stattgefunden haben.

Die Sanktionsregelung umfasst Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote.

Quellenangaben

Verordnung (EU) 2020/1998

EU adopts a global human rights sanctions regime

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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