Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Die KN 2022 spiegelt die jüngsten Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems wider, die ebenfalls zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Weitere Gründe für die Anpassungen sind laut EU-Kommission u. a. geänderte Anforderungen an Statistik und Handelspolitik, der technische Fortschritt und die Bemühungen um die Eindämmung des Klimawandels.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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