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EU-Factsheet zu Incoterms® und Sanktionen

Die Europäische Union hat ein Factsheet zu den Incoterms®, insbesondere zur Regel „Ex Works“ (EXW), veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie die Incoterms®-Regeln mit den EU-Sanktionen zusammenhängen und welche Verantwortlichkeiten Verkäufer und Käufer bei EXW-Lieferungen haben.

Die EU-Rechtsvorschriften über restriktive Maßnahmen (Sanktionen) sind in Ratsverordnungen festgelegt. Die Einhaltung dieser Sanktionen ist für alle Personen, die der EU-Rechtsprechung unterliegen, verpflichtend.

Dazu gehören Einzelpersonen auf dem Gebiet der EU, EU-Bürger unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, in der EU gegründete Unternehmen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU geschäftlich tätig sind, sowie ausländische Unternehmen, die in der EU Geschäfte tätigen.

Privatrechtliche Vereinbarungen können nicht von den EU-Sanktionen abweichen. Die Verwendung von Incoterms®-Regeln wie EXW ändert daher in keiner Weise die sanktionsbezogenen Verpflichtungen. Dazu gehört die Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer wie Russland oder Belarus gelangen. Exporteure/Verkäufer sollten alle zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Quellenangaben

Incoterms „Ex Works“ rule (EXW)

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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