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EU-Appell an Wirtschaftsakteure, Einführer und Ausführer

Ein Amtsblatt-Eintrag richtet sich an „Wirtschaftsakteure, Einführer und Ausführer“. Diese sollen „angemessene Schritte zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht einleiten, um zu verhindern, dass die Maßnahmen umgangen werden“. Der Appell geschieht vor dem Hintergrund der umfangreichen restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation und gegen die Republik Belarus.

Zu den Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, die den Ausführern und Einführern seitens der EU nahegelegt werden, gehört es beispielsweise, Bestimmungen in Einfuhr- und Ausfuhrverträge aufzunehmen. Mit den Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass eingeführte oder ausgeführte Waren nicht unter die Beschränkungen fallen. Dies kann z. B. durch eine Erklärung geschehen, die besagt, dass die Einhaltung einer solchen Bestimmung einen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellt. Eine Alternative sind Vertragsklauseln, mit denen der Einführer in einem Drittland verpflichtet wird, die betreffenden Waren weder nach Russland noch nach Belarus wieder auszuführen und die betreffenden Waren auch nicht an einen dritten Geschäftspartner weiterzuverkaufen. Dies gilt für einen Geschäftspartner, der sich nicht dazu verpflichtet hat, die betreffenden Waren weder nach Russland noch nach Belarus auszuführen. Letzterer kann haftbar gemacht werden, falls er die Waren wieder dorthin ausführt.

Die Wirtschaftsakteure sollten berücksichtigen, dass die Zollbehörden der EU ihre Kontrollen verschärfen können, um eine Umgehung dieser Vorschriften zu verhindern, und dass sie auch schlüssige Nachweise dafür verlangen können, dass die betreffenden Waren weder über Drittländer aus Russland und Belarus ein- noch dorthin ausgeführt werden.

Die ausführliche Mitteilung an Wirtschaftsakteure, Einführer und Ausführer finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quellenangaben

Mitteilung an Wirtschaftsakteure, Einführer und Ausführer (2022/C 145 I/01)

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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