Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden wird, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.
Ab dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue – ab dem 1. Januar 2020 gültige – niederländische USt-IdNr. verwenden (Details unter diesem Link).
Quellenangaben
Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die niederländische Steuer-und Zollverwaltung an dort registrierte Einzelunternehmer zum 1. Januar 2020
Bundesministerium der Finanzen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Veranstaltungstipp
Die Umsatzsteuer-Seminare der AWA
Fit für grenzüberschreitende Geschäfte