Am 1. Juli 2024 startete die erste Umsetzungsphase des neuen Systems der zentralisierten Einfuhrzollabfertigung.
Das „Centralised Clearance for Import“ (CCI) ermöglicht es Unternehmen, ihre Zollformalitäten an einer zentralen Stelle abzuwickeln, unabhängig davon, wo die Waren in die EU eingeführt werden. Durch die Zentralisierung sollen Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden. Außerdem sollen die Unternehmen im Rahmen des CCI von vereinfachten und schnelleren Zollverfahren profitieren, was auch den internationalen Handel erleichtern und stärken soll.
Das CCI wurde im Rahmen des Zollkodex der Union (UZK) eingeführt und soll insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, von Vorteil sein. Die zweite Phase des CCI-Systems ist laut UZK-Arbeitsprogramm für den 2. Juni 2025 vorgesehen.
Unternehmen, die an der Nutzung des „Centralised Clearance for Import“ interessiert sind, müssen zunächst eine CCI-Bewilligung beantragen und diese von der zuständigen Zollbehörde des EU-Mitgliedstaates erhalten. Dies ist der EU-Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat. Die Beantragung der Bewilligung kann über das sogenannte EU-Trader-Portal (in Deutschland über das Zoll-Portal) erfolgen.
Die CCI-Bewilligung ist eine exklusive Verfahrenserleichterung für Wirtschaftsbeteiligte, die als AEO C oder AEO F zertifiziert sind.
Quellenangaben
Centralised Clearance for Import (CCI) goes live
Europäische Kommission
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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