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Embargo gegen Belarus – Wartungsarbeiten an Flugzeugen

Der Oppositionelle Roman Protassewitsch ist am Flughafen von Minsk verhaftet worden. Zuvor war dort ein Ryanair-Flugzeug zur Landung gezwungen worden. Der Vorfall löste in der EU scharfen Protest aus. Mit einer Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus ist zu rechnen.

Das BAFA weist darauf hin, dass die unmittelbare und mittelbare Erbringung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Rüstungsgütern nach Art. 1b der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 verboten ist. Dies schließt auch Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an belarussischen Flugzeugen ein, soweit diese aufgrund ihrer Ausstattung als Rüstungsgut anzusehen sind.

Daneben kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erbringung von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen gegenüber der belarussischen Fluggesellschaft Belavia seitens der Straf- und Ermittlungsbehörden als verbotene mittelbare Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 bewertet würde.

Quellenangaben

Aktuelle Information zur Ausgestaltung des Embargos gegen Belarus (Weißrussland) zu Wartungsarbeiten an Flugzeugen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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