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Einfuhren von Waren aus Montenegro in die Gemeinschaft

Mit einem im Amtsblatt C 297 vom 7.12.2006, Seite 13, veröffentlichten Hinweis für Einführer wurde Wirtschaftsbeteiligten, die Ursprungsnachweise vorlegen, um für alle Waren, die aus Montenegro eingeführt werden, Präferenzbehandlung zu erwirken, mitgeteilt, sie sollten alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen

ergreifen, da die Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur Entstehung einer Zollschuld führen könne. Der Hinweis erging aufgrund von Zweifeln daran, dass die aus Montenegro im Rahmen der Präferenzregelung eingeführten Waren wie vom Gemeinschaftsrecht vorgeschrieben tatsächlich und ordnungsgemäß

auf ihre Ursprungseigenschaft hin geprüft werden.

 

Die Überwachungsmission der Kommissionsdienststellen in Montenegro stellte insbesondere fest, dass die erforderlichen Voraussetzungen in der Zollverwaltung vorhanden sind, um die Präferenzregelungen bei der Ausfuhr von Waren in die Gemeinschaft sowie in andere Balkanländer ordnungsgemäß zu handhaben und zu prüfen.

 

Da die Bedingungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Präferenzregelungen im Falle Montenegros inzwischen wiederhergestellt sind, wird der Hinweis für Einführer über Einfuhren von Waren aus Montenegro in die Gemeinschaft aufgehoben, in Bezug auf Einfuhren von Waren aller Art aus Montenegro in die Gemeinschaft.

 

Dieser Hinweis tritt an die Stelle des im Amtsblatt C 297 vom 7.12.2006, Seite 13, veröffentlichten Hinweises.

 

Quelle: Amtsblatt der EU