Im Dezember 2021 informierten wir über anstehende Änderungen des Anhangs I und Anhangs IV der Verordnung EU 2021/821. Mit der Delegierten Verordnung vom 20. Oktober 2021 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht.
Die Delegierte Verordnung 2022/1 vom 20. Oktober 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde am 06.01.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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