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Drittes Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Exportkontrollverfahren angekündigt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle angekündigt. Außerdem sollen bereits bestehende Allgemeine Genehmigungen um ein Jahr verlängert werden.

Auch das dritte Maßnahmenpaket des BMWK und des BAFA soll die Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle deutlich beschleunigen. Das erste Maßnahmenpaket trat am 1. September 2023 in Kraft, das zweite am 8. Januar 2024.

Mit dem dritten Maßnahmenpaket werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA nochmals erweitert mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zudem werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und die bestehenden Allgemeinen Genehmigung angepasst und erweitert. Dies geschieht auch auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis. Alle AGG werden um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert.

Im Bereich der Rüstungsgüter ist darüber hinaus vorgesehen, eine neue AGG für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern einzuführen, den Länderkreis der bestehenden AGG Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich auszuweiten sowie die AGGs Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (Besondere Fallgruppen) zu erweitern.

Weitere Details zu den neuen Maßnahmen werden in Kürze vom BAFA veröffentlicht. Wir werden Sie über unseren Newsletter auf dem Laufenden halten.

 

Quellenangaben

Exportkontrolle: Drittes Maßnahmenpaket des BMWK und des BAFA zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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