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„Don't Let This Happen to You!“ – aktualisierte Fallbeispiele des BIS

Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine aktualisierte Version von „Don't Let This Happen to You!“ veröffentlicht. In der Ausgabe Juli 2024 zeigt das BIS anhand von Fallbeispielen auf, welche Folgen Verstöße gegen das US-Exportkontrollrecht haben können.

In der aktuellen Ausgabe werden neue Fälle beschrieben, darunter eine Selbstanzeige einer akademischen Einrichtung, Verstöße gegen die Antiboykott-Verordnung, Verstöße gegen die Exportbestimmungen in Bezug auf China und den Iran sowie die Nichteinhaltung einer BIS-Vergleichsvereinbarung. Das BIS führt in dem Dokument auch Vorfälle auf, die die strengen Regeln für den Export von Schusswaffen verdeutlichen.

„Don't Let This Happen to You!“ soll exportierenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Fällen sie gegen das US-Exportkontrollrecht verstoßen und wie diese Verstöße bereits im Vorfeld vermieden werden können. Dazu gibt das BIS in seiner Publikation Tipps und Strategien, um die Einhaltung des US-Exportkontrollrechts sicherzustellen. Das BIS-Dokument richtet sich insbesondere an Exporteure, die in Hochrisikoregionen oder -branchen tätig sind.

Bedenken Sie: Europäische Unternehmen müssen auch das US-Exportkontrollrecht beachten, da die USA ihre Exportbestimmungen weltweit durchsetzen und bei Verstößen Sanktionen verhängen. Ein Verstoß gegen das US-Reexportkontrollrecht kann existenzbedrohende Risiken auslösen, daher ist es wichtig, entsprechende Compliance-Programme einzuführen!

Quellenangaben

„Don't Let This Happen to You!“

Bureau of Industry and Security

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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