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Das Statistische Bundesamt hat die Neuerungen zur Intrahandelsstatistik 2012 bekanntgegeben

für das Berichtsjahr 2012 wird im Bereich der Intrahandelsstatistik (Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs) auf die wichtigsten Punkte hingewiesen, die von Änderungen betroffen sind:

  • Die auf den jeweiligen Vorjahres- bzw. Jahreswert der innergemeinschaftlichen Warenversendungen bzw. -eingänge bezogene Meldeschwelle in Deutschland wird (von 400 000 €) auf jeweils 500 000 € angehoben.
  • Die auf den Vorjahres- bzw. Jahreswert der innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der auf die Angabe des Statistischen Wertes bei Käufen/Verkäufen und Kommissions-/Konsignationsgeschäften verzichtet wird, beträgt unverändert für Wareneingänge 30 Mill. € und für Warenversendungen 42 Mill. €.
  • Über das aktuelle Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2012 können Sie sich informieren unter <link http: www.destatis.de>www.destatis.de („Grundlagen - Klassifikation - Außenhandel“)
  • Auch über das aktuelle (unveränderte) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2012 können Sie sich informieren unter <link http: www.destatis.de>www.destatis.de („Grundlagen - Klassifikation - Außenhandel“)
  • Die aktuelle Internet-Fassung der Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke 2012 kann kostenlos heruntergeladen werden unter <link http: www.destatis.de>www.destatis.de („Datenerhebungen - Intra-/Extrahandel - Intrahandel - Hilfsmittel“)
  • Informationen über die Meldemöglichkeiten via Internet im Rahmen des IDEV-Meldesystems erhalten Sie unter <link https: www-idev.destatis.de idev doc intra hilfe.html>www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe.html
  • Die Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software „IDES“ ist eine vom Statistischen Bundesamt zum Zweck der Intrahandelsdatenerfassung entwickelte, eigenständig einzusetzende Software, die die Offline-Erstellung von Meldungen zur Intrahandelsstatistik ermöglicht. Informationen zu IDES finden sie im Internet unter <link https: www-idev.destatis.de idev doc intra external-link-new-window internal link in current>www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe7.html
  • Informationen über die Meldemöglichkeiten via eSTATISTIC.core („.core“ steht für "Common Online Rawdata Entry", d.h. die automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten sowie die automatisierte Übermittlung an die zentrale Online-Dateneingangsstelle) finden Sie im Internet unter <link http: www.statspez.de core>www.statspez.de/core/
  • Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass die Änderungen im Umsatzsteuerrecht hinsichtlich der Erfassung von innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) in der „Zusammenfassenden Meldung“ und in der „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ seit 2010 in Deutschland keine Auswirkungen auf die Meldungen zur Intrahandelsstatisik haben. D.h., innergemeinschaftliche Dienstleistungen (ohne Warenbewegungen) sind nach wie vor nicht im Rahmen von Intrastat zu melden.

Weitere Hinweise zur Erstellung der Intrahandelsstatistik:

Verwenden Sie bei der Schlüsselung der Geschäftsarten die Schlüsselnummer „34“ (Sonstige Ge-schäfte mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung in Form von finanziellen Leistungen oder Sachleistungen) nicht für ein sog. unternehmensinternes Verbringen. Da Rechnungen für diese Geschäfte unter Austausch von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern steuerlich den innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben gleichgestellt sind, tragen Sie für ein unternehmensinternes Verbringen eine Geschäftsart für ein Geschäft mit Eigentumsübertragung („11 - 19“) ein. – Die Schlüsselnummer „34“ kommt beispielsweise für Geschenke in Betracht.

Sollte Ihnen bei der Angabe des Verkehrszweiges (im Rahmen Nutzung von elektronischen Anmeldeverfahren) bekannt sein, welches grenzüberschreitende Verkehrsmittel ein Postunternehmen genutzt hat z.B. Luftverkehr (Schlüsselnummer „4“), geben Sie dies bei der Anmeldung an. Nur in Fällen, die keinem Verkehrszweig zuzuordnen sind, sollten Sie bei der Beförderung von Waren durch Paket- oder Postunternehmen „Postsendungen“ („5“) angeben.

Als zusätzlichen Service für Ihre Kunden und zur Verbesserung der Datenqualität sollten Sie auf Ihren Rechnungen bzw. Begleitpapieren für jede Position die von Ihnen ermittelte 8-stellige Warennummer aufführen. Mit dieser Maßnahme ersparen Sie Ihrem Kunden eine u.U. zeitraubende eigene Klassifikation der Waren. – Auch bei eingehenden Rechnungen, die keine Warennummer enthalten, empfehlen wir eine Anfrage bei Ihren Kunden, damit durch die Angabe der Warennummern auf Rechnungen langfristig eine erleichterte Anmeldung zur Intrahandelsstatistik möglich wird.

Quelle: <link http: www.destatis.de>www.destatis.de

Statistisches Bundesamt