Die EU wird den Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen nicht verlängern.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2071 vom 25. November 2021 hat die EU-Kommission festgestellt, dass eine Genehmigung für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen aus der EU über den 31. Dezember 2021 hinaus nicht mehr erforderlich sei.
Ab dem 1. Januar 2022 ist für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen zu deren Herstellung keine Genehmigung mehr durch das BAFA erforderlich.
COVID-19-Impfstoffe und die einschlägigen Wirkstoffe unterliegen ab dem 1. Januar 2022 für 24 Monate einer vom Zoll durchzuführenden Ausfuhrüberwachung.
Ausführliche Informationen finden Sie hierzu auf der BAFA-Website.
Quellenangaben
Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe läuft am 31. Dezember 2021 aus
COVID-19-Impfstoff
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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