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China: Lizenzpflicht für Dual-Use-Güter bei Ein- und Ausfuhr

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use-Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen.

Betroffen sind folgende Warengruppen: Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften und Messinstrumente, Raketentechnologie, Software und Informationstechnik.

Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch.

Quellenangaben

China – Dual-Use 2021

Germany Trade & Invest

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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