Die Generalzolldirektion informiert über die Beantragung von EORI-Nummern im Zusammenhang mit dem Brexit.
Aufgrund des Brexit werden zurzeit sehr viele Anträge zur Vergabe von deutschen DE-EORI Nummern gestellt. Ein großer Teil dieser Anträge wird von bereits im Zollbereich tätigen Unternehmen gestellt, die aktuell über eine britische GB-EORI-Nummer verfügen, welche mit Ablauf des 31.12.2020 ihre Gültigkeit verlieren.
Um sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit dem Brexit vorrangig diese bereits im Zollbereich tätigen Unternehmen ohne Verzögerung weiterarbeiten können, werden priorisiert Unternehmen mit einer bereits vorhandenen britischen GB-EORI-Nummer bearbeitet, um diese rechtzeitig zum 1. Januar 2021 auf eine deutsche DE-EORI-Nummer umzustellen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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