Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Republik Österreich informiert in einer Mitteilung über das neue Zollentscheidungssystem der Europäischen Union (EU). Seit dem 2. Oktober 2017 ist es in der EU aktiv.
Ab diesem Zeitpunkt sind Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, grenzüberschreitende zollrechtliche Entscheidungen, sogenannte Multi-Member States-Bewilligungen, über diese IT-Anwendung zu beantragen bzw. zu verwalten. Bei diesen Multi-Member States-Bewilligungen handelt es sich im Wesentlichen um grenzüberschreitende Bewilligungen (einzige Bewilligungen) über die bestimmte Zollvorgänge im Rahmen dieser Bewilligung auch in den in der Bewilligung genannten Mitgliedstaaten durchgeführt werden können.
Für Bewilligungen, die ausschließlich in Österreich Anwendung finden (sog. Single-Member State-Bewilligungen), ist bis auf weiteres ein schriftliches Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen. Die entsprechenden Anträge werden sukzessive in die Formulardatenbank auf der Website des BMF gestellt.
Weitere Informationen zur Handhabung dieser IT-Anwendung bzw. zur Beantragung derartiger zollrechtlicher Entscheidungen finden Sie auf der BMF-Website unter folgendem Link:
Zollentscheidungssystem
Link:
Zollentscheidungssystem
Quelle:
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Quellenangabe
Zollentscheidungssystem
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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