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Blocking Order: China stellt sich gegen US-Sanktionen

China macht deutlich, dass es künftig nicht nur gegen US-, sondern auch gegen EU- oder britische Sanktionen vorgehen könnte, sollten diese chinesische Unternehmen in ihren Beziehungen zu Drittstaaten einschränken. Ein konkreter Fall verdeutlicht es:

Die USA setzten fünf chinesische Raffinerien auf die SDN-Liste („Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“), da sie mutmaßlich am Handel mit iranischem Öl beteiligt sind. Daraufhin erließ das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) am 2. Mai 2026 eine sogenannte „Blocking Order“.

China erklärt US-Sanktionen für unzulässig

Mit dieser Anordnung erklärt China die US-Sanktionen für unzulässig und untersagt deren Anerkennung, Umsetzung oder Befolgung im eigenen Land. Nach chinesischer Auffassung stellen die US-Maßnahmen eine unzulässige extraterritoriale Anwendung amerikanischen Rechts dar, welche die nationalen Sicherheits-, Wirtschafts- und Lieferketteninteressen Chinas gefährdet.

Compliance-Dilemma für internationale Unternehmen

Dies bedeutet für Unternehmen ein erhebliches Compliance-Dilemma: Wer allein aus Gründen der Einhaltung von US-Sanktionen Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Raffinerien beendet oder verweigert, kann nach chinesischem Recht selbst rechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Betroffene chinesische Unternehmen können Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem drohen behördliche Maßnahmen und Einschränkungen bei Geschäften in China.

Warnung vor „Over-Compliance“

Gleichzeitig stellt China klar, dass Unternehmen nicht gegen die „Blocking Order“ verstoßen, wenn eine Transaktion aufgrund der US-Sanktionen faktisch unmöglich geworden ist. Eine sogenannte „Überbefolgung“ (Over-Compliance), also die vorsorgliche Ablehnung von Geschäften oder Dienstleistungen, die rechtlich und tatsächlich weiterhin möglich wären, wird jedoch kritisch gesehen. Gerade Banken, Versicherungen, Logistikunternehmen und Händler werden daher aufgefordert, Transaktionen nicht pauschal abzulehnen.

Damit steigt für international tätige Unternehmen das Risiko, zwischen widersprüchlichen Sanktions- und Compliance-Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen zu geraten.

Quellenangaben

MOFCOM vom 2. Mai 2026

Ministry of Commerce of the People's Republic of China (MOFCOM)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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