Die Generalzolldirektion informiert auf ihrer Website über die Beantragung einer mitgliedstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung (Einfuhr).
Die Beantragung ist ab sofort sowohl auf der Grundlage einer Standardzollanmeldung als auch im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung/Anschreibung in der Buchführung des Anmelders in alle gemäß Art. 149 Abs. 1 UZK-DA zulässigen Einfuhrverfahren möglich, einschließlich des zollrechtlich freien Verkehrs.
Quellenangaben
Zentrale Zollabwicklung (Einfuhr)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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