Im Anhang finden Sie eine Tabelle, die das BAFA am 30.07.2009 auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Sie gibt einen Überblick über alle Listennummern, die sich mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ändern werden. Bei Änderungen in der Nummerierung steht in der linken Spalte die neue bzw. geänderte Listennummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009. In der rechten Spalte werden die Änderungen kurz beschrieben. Um die Änderungen im Detail nachvollziehen zu können, ist ein Vergleich des geänderten Listentextes mit dem zuvor gültigen Text angebracht.
Es handelt sich um einen unverbindlichen Überblick; Rechtskraft haben allein der amtliche Verordnungstext und die amtlich herausgegebenen Listen.
Zum Umsetzungszeitpunkt der Anhänge (Änderung der Güterlisten) beachten Sie bitte:
Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aktualisiert, geändert und neu veröffentlicht. Diese wird am 27.08.2009 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt bezüglich der Anhänge die Verordnung (EG) Nr. 1167/2008 weiterhin gültig.