Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden bis zum 31. März 2023 verlängert. Dies teilt das BAFA in einer Vorabinformation mit.
Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 28 und Nr. 32 war zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, da der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinen Genehmigungen erst am 31. März 2023 bzw. am 31. Dezember 2022 endet.
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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