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BAFA-Überblick zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland

Das BAFA gibt einen Überblick über die restriktiven Maßnahmen gegen Russland.

Die Ausweitung der Sanktionen durch Änderungen der bereits bestehenden Embargoregelungen wurden unmittelbar umgesetzt und zwar mit der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Embargoverordnung), der Verordnung (EU) 269/2014 (Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine), der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Belarus-Embargoverordnung) sowie durch die neue Verordnung (EU) 2022/266 zu nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk.


Die zentralen Änderungen:

I. Verordnung (EU) 2022/266 im Bezug zu den spezifizierten Gebieten (Donezk und Luhansk)

Die Verordnung (EU) 2022/266 beinhaltet u. a. ein umfassendes Importverbot für Güter mit Ursprung aus den spezifizierten Gebieten, Investitionsverbote, Ausfuhrverbot für bestimmte Güter sowie ein Verbot der Erbringung von Tourismusleistungen. Ausnahmen für bestimmte Fälle sind vorgesehen (insbesondere Altverträge).

II. Ergänzung der Namensliste des Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014

Die Namensliste des Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 wurde um zahlreiche Personen und Entitäten erweitert.

III. Russland-Embargo

Die Verordnung (EU) 833/2014 wurde durch eine Reihe von Verordnungen erweitert.

IV. Belarus-Embargo

Angesichts der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine in Minsk und der Beteiligung von Belarus an der militärischen Aggression gegen die Ukraine sind die Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus ausgeweitet worden.

Ausführliche Infos finden Sie hier.
 

BAFA-Hinweis an Exporteure

Das BAFA weist darauf hin, dass zunächst eigenverantwortlich geprüft werden sollte, ob Verbote nach den einschlägigen Embargoverordnungen vorliegen. Außerdem empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den FAQ der EU und den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Quellenangaben

Exportkontrolle Aktuell Mai 2022

Verordnung (EU) 833/2014

Verordnung (EU) 269/2014

Verordnung (EG) Nr. 765/2006

Verordnung (EU) 2022/266

FAQ der EU

FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Schulungstipps:

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