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BAFA: Brexit aus exportkontrollrechtlicher Sicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website darüber, welche Folgen ein Brexit (ohne ein Austrittsabkommen) aus exportkontrollrechtlicher Sicht hätte und gibt Wirtschaftsbeteiligten außerdem weiterführende Links und Antworten auf FAQs zu Dual-use-Gütern, Rüstungsgütern, Feuerwaffen-VO und Anti-Folter-VO im Kontext des Brexit an die Hand.

Aus exportkontrollrechtlicher Sicht hätte ein Brexit im Wesentlichen zur Folge, dass Lieferungen in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Schottland und Wales) als Ausfuhren, und nicht mehr als Verbringungen, anzusehen wären. Hierdurch würden neue Genehmigungsplichten entstehen. Insbesondere im Zusammenhang mit:

Dual-use-Gütern,
bestimmten Feuerwaffen nebst entsprechender Munition und Wiederladegeräte,
Gütern, welche von der Anti-Folter-Verordnung erfasst werden, als auch
Handels- und Vermittlungsgeschäften, sowie
der Technischen Unterstützung.

Zur Brexit-Info-Seite des BAFA gelangen Sie über diesen Link.

Quellenangaben

Brexit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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