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Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung – Update

Die EU und andere Staaten haben umfangreiche Beschränkungen zur Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstungen erlassen. Am 23.04.2020 hat die EU Ausfuhrgenehmigungspflichten in einer neuen Durchführungsverordnung erlassen (EU 2020/568). Mit Geltung ab 26.04.2020 gelten diese für solche Ausrüstung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und der vorherrschenden Umstände im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus weiter notwendig sind. Damit soll eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert und die Gesundheit des medizinischen Personals, das infizierte Patienten behandelt, geschützt werden.

Die Verordnung ersetzt die Beschränkungen, die in anderem Umfang in der VO EU 2020/402 bis zum 25.04.2020 galten.

In der ersten Fassung der VO waren von den Listen der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Schutzkleidungen, Schutzbrillen, Handschuhe etc. erfasst. Der Katalog wurde nun geändert.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/568

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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