Das Informationstechnikzentrum Bund informiert über einen Fehler in der ATLAS-Anwendung Zollbehandlung. Durch den Softwarefehler wird ab 01.12.2020 die Fälligkeit der EUSt bei Zahlungsaufschub nicht in allen Fällen korrekt auf dem Einfuhrabgabenbescheid ausgegeben.
Bescheide, die Ihnen bereits mit unzutreffender Aufschubfrist für die EUSt zugegangen sind, sind zwar rechtswidrig, aber gültig.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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