Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft (Hintergrund siehe AWA-News vom 26.10.2021).
In diesem Zusammenhang wird das IT-Verfahren ATLAS angepasst. Das betrifft folgende Bereiche:
Neue Tabaksteuergegenstände
Besonderheit bei der Anmeldung von erhitztem Tabak
Neue Maßeinheit für Substitute für Tabakwaren
Darstellung der Berechnung der Tabaksteuer
Detaillierte Informationen können Sie dieser ATLAS-Meldung entnehmen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Tabaksteuer in der Praxis
Nächster Termin:
- 09.12. bis 10.12.2021 in Münster