in den Global News Nr. 35 nahmen wir vor kurzem Bezug auf die ATLAS-Info 1272/16 vom 23. März 2016, in der das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über das Gültigkeitsende alter Aufschub-BIN zur Nutzung der Konten für den laufenden Zahlungsaufschub in ATLAS informiert und ATLAS-Beteiligten dringend empfiehlt, Aufschub-BIN nach einem neuen Muster zu beantragen.
Ergänzend hierzu veröffentlichte das ITZBund die ATLAS – Info 1298/16. Das ITZBund teilt hierin mit, dass neue Aufschub-BINs ab dem 10. März 2012 vergeben worden sind. Demzufolge müssen Inhaber von Bewilligungen über den laufenden Zahlungsaufschub nichts veranlassen, wenn ihnen die Aufschub-BIN nach diesem Zeitpunkt mitgeteilt wurde.
Alle anderen Aufschubkonten-Inhaber sind aufgefordert, unverzüglich einen neuen A-BIN-Antrag mit Vordruck 0873 (mit Code A im Feld 7 – Neuvergabe) zu stellen.
Quelle:Zoll.de
Links:
ATLAS: Ergänzung ATLAS-Info 1272/16 - alte Aufschub-BIN
ATLAS: Inhaber von alten Aufschub-BIN sollen unverzüglich neue Aufschub-BIN beantragen
AWA Global News Nr. 35
Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps:
AES/ECS, Auswirkungen des UZK und die zentrale Zollabwicklung, Elektronischer Zolltarif, ...
Nächste Termine: 27.06.2016 in Hamburg // 01.07.2016 in München
Pre-Declaration-Pflichten (ESumA), summarische Anmeldung (ÜSumA), Zollbehandlung, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, ...
Nächste Termine: 27.09.2016 in Münster // 07.12.2016 in München