Bestehende Bewilligungen G1 (Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung in eigenem Namen bzw. in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung) und G2 (Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung in fremdem Namen) werden laut einer ATLAS-Meldung als Bewilligungen der Gruppe 2 voraussichtlich zum Stichtag 01.05.2019 neubewertet.
Diese Bewilligungen werden im Zuge der Neubewertung widerrufen. Die Nutzung einer Gestellungsbefreiung ist demnach nur noch unter den Voraussetzungen gem. Art. 182 Abs. 3 UZK möglich. Davon betroffen ist auch die Nachricht „EGZ im Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung“ (AmG/SPWPED). Durch den besonderen Zuschnitt der Nachricht auf die im Zuge der Neubewertung entfallenden Modalitäten der Bewilligungen G1 und G2, kann diese nach der Neubewertung der jeweiligen Bewilligung nicht länger genutzt werden.
Weitere Informationen hierzu können Sie der ATLAS-Meldung entnehmen.
Quellenangaben
ATLAS-Info 1898/19
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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