Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der monatliche Fälligkeitszeitpunkt der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) verschoben. Dies gilt für Unternehmen, denen ein zollrechtlicher Zahlungsaufschub bewilligt ist. Ab dem 1. Dezember 2020 ist die EUSt bis zum 26. Tag des zweiten Monats, der auf die Einfuhr folgt, zu entrichten.
Eine ATLAS-Meldung informiert über die Auswirkungen der Fälligkeitsverschiebung. Mehr lesen…
Unser Tipp: Die Berührungspunkte zwischen Zoll- und Umsatzsteuerrecht sind auch Thema im AWA-Seminar „Update Zoll 2021“.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Update Zoll 2021
Nächster Termin:
- 12.01.2020 in Esslingen
Online-Termin:
- 06.01.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Update Zoll 2021 intensiv
Nächster Termin:
- 18.01. bis 19.01.2021 in Münster
Importverfahren für Einsteiger
Nächster Termin:
- 27.01.2021 in Frankfurt/Sulzbach
Online-Termin:
- 17.11.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Importverfahren für Fortgeschrittene
Nächster Termin:
- 28.01.2021 in Frankfurt/Sulzbach
Online-Termin:
- 18.11.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr
ATLAS-Import Update
Nächster Termin:
- 10.02.2021 in Münster
Online-Termin:
- 16.03.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Zollabwicklung für Einkäufer in der Praxis
Nächster Termin:
- 08.06.2021 in Münster