Das Beantragen einer unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung nach Artikel 244 UZK-IA kann in ATLAS aktuell durch das Anmelden der Zahlungsarten „Y“ (bei Barzahlung) oder „Z“ (bei Zahlungsaufschub) erfolgen.
Im Bereich von ATLAS-Einfuhr soll in Zukunft das Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung über eine neu geschaffene Unterlagencodierung geregelt werden. Die Unterlagencodierung wird lauten: „9DFB“ – „Unverzügliche Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung (Art. 244 UZK-IA)“.
Aus technischen Gründen ist die Unterlagencodierung „9DFB“ bereits jetzt im IT-Verfahren ATLAS vorhanden. Derzeit ist aber noch kein konkretes Systemverhalten daran gebunden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Webinar-/Seminartipps:
Zollwert
Nächste Termine:
- 07.06.2022 in Münster
- 13.10.2022 in München
Zollwertermittlung – die Bedeutung von Verrechnungspreisen
Nächste Termine:
- 08.06.2022 in Münster
- 14.10.2022 in München
ATLAS-Import Update
Nächste Termine:
- 12.05.2022 in Hamburg
- 19.07.2022 in München
Importverfahren für Einsteiger
Nächste Termine:
- 13.06.2022 MS Teams
- 11.07.2022 in München
Importverfahren für Fortgeschrittene
Nächste Termine:
- 28.04.2022 MS Teams
- 10.05.2022 in Münster