Eine Atlas-Meldung informiert über die Abfertigung von geringwertigen Sendungen ab dem 01.07.2021.
Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro Sachwert wird die neue Fachanwendung ATLAS-IMPOST entwickelt. „IMPOST“ steht für die Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen. Davon betroffen sind beispielsweise z.B. die Abgabe von Zollanmeldungen, den Informationsaustausch über geplante Kontrollen und das Empfangen von Abgabenbescheiden.
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 und 15. Januar 2022 sind Zollanmeldungen grundsätzlich in der Fachanwendung ATLAS-Zollbehandlung als Einzelzollanmeldung abzugeben. Geplanter Echtbetriebsbeginn von ATLAS-IMPOST ist der 15. Januar 2022.
Bis zum Echtbetriebsbeginn der neuen Fachanwendung kann bei entsprechend großen Sendungsvolumen auch eine alternative, fachliche Übergangsregelung genutzt werden.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Importverfahren für Einsteiger
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Bedeutung von Verrechnungspreisen bei der Zollwertermittlung
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