Mit der ATLAS-Info 0410/23 wurde u.a. mitgeteilt, dass ab dem ATLAS-Release 10.1 das Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld nach Artikel 244 UZK-IA über die Unterlagencodierung „9DFB“ erfolgt (siehe AWA-News vom 24.02.2023). Das ITZBund weist nun ergänzend darauf hin, dass die Eintragung der Unterlage nur auf Vorgangs- bzw. Kopfebene einer Einzelzollanmeldung zu dem gewünschten Systemverhalten führt.
Eine Anmeldung der Unterlage „9DFB“ auf Positionsebene führt zu keinem Systemverhalten, sodass zu entrichtende Sicherheiten weiterhin nicht unverzüglich als Zollschuld mitgeteilt werden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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