Eine ATLAS-Meldung informiert über die Konsequenzen eines ungeregelten Brexits. Im Falle eines „No-Deal-Brexits“ gelten ab dem 13. April 2019 für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.
Aufgrund der erforderlichen Wartungsarbeiten wird am 13. April 2019, voraussichtlich zwischen 00:00 Uhr und 09:00 Uhr, der Nachrichtenverkehr im IT-Verfahren ATLAS Einfuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr (AES) nicht möglich sein. Ferner stehen bestimmte Internetanwendungen wie die EZT-online Auskunft oder die Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA) nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus informiert die Meldung ausführlich über die Auswirkungen des Brexits auf
EORI-Nummern,
Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter,
TARIC/EZT,
ATLAS-Ausfuhr,
ATLAS-EDI-IHB.
Im Fall einer Verschiebung oder einer kurzfristigen Absage des Brexits kann laut Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) das dafür vorgesehene Wartungsfenster entfallen.
Ausführliche Informationen hierzu können Sie der ATLAS-Info 1757/19 entnehmen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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