Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 25.02.2022 neue Codierungen für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form veröffentlicht.
Für die Anmeldung steht in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierung zur Verfügung:
Y983: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 4 Abs. 3 VO (EU) 2022/263)“
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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