Hand mit virtuellen Nachrichten

ATLAS-Ausfuhr: Unterlagencodierungen Venezuela

Der Rat der Europäischen Union hat am 13. November 2017 ein Waffenembargo gegen Venezuela ver­hängt. Mit der elften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 13. Dezember 2017, die am 21.Dezember 2017 in Kraft getreten ist, wurde das Waffenembargo in nationales Recht umge­se­tzt.

In der Unterlagenliste I0136 steht zur Anmeldung in ATLAS AES folgende Unterlage mit Gültigkeits­be­ginn 04.01.2018 zur Verfügung:

3LNA/VE – „Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 74 Abs. 1 Nr. 16a AWV erfasst sind (Venezuela)“

Dies teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit.

Quellenangaben:

ATLAS-Info 1021/18

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Ermittlung der Unterlagencodierungen – Export
Codierungen in Ausfuhranmeldungen

Nächste Termine:

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

Nächste Termine:

Praxis-Workshop Exportkontrolle
Der praktische Umgang mit dem Zolltarif, den Güterlisten und dem Umschlüsselungsverzeichnis unter Einsatz des EZT-online

Nächste Termine: