Der Rat der Europäischen Union hat am 13. November 2017 ein Waffenembargo gegen Venezuela verhängt. Mit der elften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 13. Dezember 2017, die am 21.Dezember 2017 in Kraft getreten ist, wurde das Waffenembargo in nationales Recht umgesetzt.
In der Unterlagenliste I0136 steht zur Anmeldung in ATLAS AES folgende Unterlage mit Gültigkeitsbeginn 04.01.2018 zur Verfügung:
3LNA/VE – „Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 74 Abs. 1 Nr. 16a AWV erfasst sind (Venezuela)“
Dies teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit.
Quellenangaben:
ATLAS-Info 1021/18
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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