Für die Überführung von forstlichem Vermehrungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr ist die „Einfuhranzeige für forstliches Vermehrungsgut gemäß § 8 Abs. 1 Forstvermehrungs- gut-Durchführungsverordnung (FoVDV)“ mit der Unterlagencodierung 8GGO anzumelden.
Die genannte Einfuhranzeige wird von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ausgestellt. Die Einfuhranzeige wird von der Zollstelle geprüft und abgeschrieben. Das abgeschrie bene Originaldokument wird anschließend dem Beteiligten zur Übersendung an die BLE zurückgegeben. Mehr Infos…
EZT-Online: Anpassung der „Tab-Reihenfolge“
Zur Anpassung an die Vorgaben des Unionszollkodex wurde in der Auskunftsanwendung EZT-online mit Release 9.1 das Eingabefeld „Geografisches Gebiet“ durch die Felder „Ursprungsland“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ ersetzt. Mehr Infos…
Quellenangaben
Atlas-Info 0174-21
Atlas-Info 0176-21
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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