Beschluss des Rates vom 23. April 2007 zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Der Rat hat am 19. April 2007 die Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran ngenommen. In Artikel 15 Absatz 2 dieser Verordnung
ist vorgesehen, dass der Rat die Liste der in Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen erstellt, überprüft und ändert.
Der Rat hat festgestellt, dass bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 festgelegten Bedingungen erfüllen und daher aus den darin genannten individuellen und spezifischen Gründen in Anhang V dieser Verordnung aufgeführt werden sollten —
Dieser news ist der o.g. Beschluss beigefügt; die im Anhang dieses Beschlusses genannten Personen, Organisationen und Einrichtungen werden in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 aufgeführt.