Infolge der Verbreitung des Coronavirus werden in Deutschland verstärkt Desinfektionsmittel nachgefragt. In den Apotheken und Drogeriemärkten sind entsprechende Präparate derzeit praktisch nicht mehr erhältlich. Die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat mit verschiedenen Allgemeinverfügungen Ausnahmeregelungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln u.a. aus Ethanol getroffen.
Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie unter folgendem Link.
Quellenangaben
Alkoholsteuerrechtliche Regelungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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