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AGG Nr. 28 veröffentlicht

Das BAFA hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 kann für die Lieferung von Rüstungsgütern im Sinne des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, AWV) nach Frankreich verwendet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen dieser Allgemeinen Genehmigung erfüllt sind. Mit der Veröffentlichung hält die sogenannte De-Minimis-Regel Einzug in das deutsche Exportkontrollrecht.

Diese neue Allgemeine Genehmigung kann für die Lieferung von Gütern genutzt werden, die zum Einbau in Frankreich bestimmt sind. Vorausgesetzt dem Nutzer wurde durch den „Integrator“ in Frankreich unter Beifügung einer Integrationserklärung mitgeteilt, dass der Wert der Güter inländischer Unternehmen einen wertmäßigen Anteil von 20% am Gesamtsystem nicht überschreitet.

Das bedeutet, dass Deutschland den Export französischer Rüstungsgüter, die weniger als 20 Prozent Bauteile aus Deutschland haben, nicht behindert.

Folgende Besonderheiten sind bei der Nutzung der AGG Nr. 28 zu beachten:

Die Registrierung zur Allgemeinen Genehmigung muss vor der Nutzung erfolgen.
In bestimmten Fallkonstellationen muss ein Vorverfahren durchlaufen werden.
Der Nutzer muss eine sog. Integrationserklärung vom französischen „Integrator“ anfordern, zu seinen Unterlagen nehmen und ggf. dem BAFA vorlegen.

Die neue AGG Nr. 28 stellen wir Ihnen unter anderem in unserem Webinar// Update und Grundlagen der Allgemeingenehmigungen am 22.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr vor.

Quellenangaben

Allgemeine Genehmigungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Update und Grundlagen der Allgemeingenehmigungen

Aktuelle Ausfuhrvereinfachungen Deutschlands und der EU

Nächster Termin:

  • 22.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr

Exportkontrolle Fundamentals und Update 2020
Auffrischung der Exportkontrolle für Exportkontrollbeauftragte

Nächster Termin:

  • 24.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr

Kompaktwissen für Ausfuhrverantwortliche
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation

Nächster Termin:

  • 20.04.2020 von 9:00 bis 16:30 Uhr