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Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen (01.07.2015)

Im Newsletter vom 01.07.2015 informierte die Deutsche Bundesbank über folgende Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen:

"1)
Ab dem Berichtsmonat Januar 2016 werden die Bestandsmeldungen Z 5, Z 5a Blatt 1, Z 5a Blatt 2 sowie Z 5b nicht mehr in Form von Excel-Dateien entgegengenommen werden können. Aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit der Excel-Dateien kann dieses Format leider nicht weiter unterstützt werden.

Für die Einreichung von Bestandsmeldungen Z 5, Z 5a und Z 5b stehen im Filetransfer (ExtraNet Fachverfahren „Außenwirtschaftliche Bestandsstatistik Auslandsstatus der Nichtbanken“) ab dem Berichtsmonat Januar 2016 ausschließlich folgende Formate zur Verfügung:

Dateien im XML-Format
Dateien im von der Bundesbank definierten Satzformat (z. B. aus dem SAP-Report RFAWVZ5A)

Wir empfehlen Ihnen, künftig die Bestandsmeldungen Z 5, Z 5a und Z 5b zusammen mit evtl. meldepflichtigen Transaktionen über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Sollten Sie bereits für AMS registriert sein, finden Sie alle nötigen Formulare für Bestands- und Transaktionsmeldungen über Ihren Zugang in AMS. Besitzen Sie noch keinen Zugang zu AMS, können Sie sich über folgenden Link registrieren:

Elektronische Einreichung

2)
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass das Schlüsselverzeichnis der "Internationalen Organisationen und sonstige Finanzierungsinstitutionen" aktualisiert wurde:

Schlüsselverzeichnis der INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN und sonstige Finanzierungsinstitutionen

Sonstiges)
Einen Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen finden Sie unter folgender Verknüpfung:  

Änderungen im Meldewesen "

Quelle: Deutsche Bundesbank

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AWV-Meldungen
Meldebestimmungen im Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland

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