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Änderungen des Zolltarifs zum 01.01.2022

(Schweiz) Das Harmonisierte System (Zollnomenklatur) wurde zum siebten Mal durch den Weltzollrat überarbeitet. Die Schweiz hat auf internationaler Ebene an den Anpassungen mitgewirkt. Als Vertragspartei des Übereinkommens über das Harmonisierte System ist die Schweiz dazu verpflichtet, die empfohlenen Änderungen in die Nomenklatur des schweizerischen Zolltarifs zu übertragen. Die Änderungen werden per 01.01.2022 in den Zolltarif integriert. Die Bundesratsverordnung dazu wird voraussichtlich im Sommer 2021 publiziert.

Quellenangaben

Änderungen des Zolltarifs   

Empfehlung des Zollrates zur Anpassung des Harmonisierten Systems

Eidgenössische Zollverwaltung

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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