(Schweiz) Das Harmonisierte System (Zollnomenklatur) wurde zum siebten Mal durch den Weltzollrat überarbeitet. Die Schweiz hat auf internationaler Ebene an den Anpassungen mitgewirkt. Als Vertragspartei des Übereinkommens über das Harmonisierte System ist die Schweiz dazu verpflichtet, die empfohlenen Änderungen in die Nomenklatur des schweizerischen Zolltarifs zu übertragen. Die Änderungen werden per 01.01.2022 in den Zolltarif integriert. Die Bundesratsverordnung dazu wird voraussichtlich im Sommer 2021 publiziert.
Quellenangaben
Änderungen des Zolltarifs
Empfehlung des Zollrates zur Anpassung des Harmonisierten Systems
Eidgenössische Zollverwaltung
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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Nächster Termin:
- 04.11.2019 in Baden